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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enosi Argotikon Syneterismon Sitia Stand Oktober 2003 Inhalt:(Durch Klick auf einen Verweis können Sie das Thema direkt ansteuern)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsgeschäfte zwischen der "Enosi Agrotikon Syneterismon Sitia" und den Käufern ihrer Waren, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. In dem nachstehenden Text werden folgende Abkürzungen verwendet: 1. Die wesentlichen Daten der EAS
Die EAS liefert an den griechischen und den internationalen Markt unter anderem hauptsächlich
2. Wann und wie gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen( 2.1 ) Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren vorrangig auf dem Internationalen Recht, dem Recht der Europäischen Union, dem Griechischen und dem Deutschen Recht und gelten in allen Punkten aller Fälle von Rechtsgeschäften, in denen die EAS und der Käufer vor oder nach dem Rechtsgeschäft keinen gesonderten, schriftlichen Vertrag in gültiger Weise geschlossen haben, der andere bzw. verschiedene, von den AGB abweichende Regelungen vorsieht. ( 2.2 ) Die EAS behält sich, abhängig von den jeweiligen Umständen, das Recht vor, die AGB zu ändern bzw. anzupassen. Die AGB jedoch gelten in der Version, die zu dem Zeitpunkt gültig war, in dem das Rechtsgeschäft eingegangen wurde.
( 2.3 ) Die Änderung der AGB wird im Internet veröffentlicht
oder dem Käufer sonst in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die
Modifizierung von Regelungen in einer neuen Ausgabe der AGB darf nicht von
Sondervereinbarungen abweichen bzw. in Sondervereinbarungen eingreifen, die
mit einem Käufer abweichend von den AGB getroffen worden sind. ( 2.4 ) Die gesondert mit dem Käufer vereinbarten Bedingungen können gekündigt und geändert werden, wie es in den Gesetzen und in dem gegenseitigem Vertrag mit dem Käufer vorgesehen wird. 3. Preis der Produkte( 3.1 ) Der Kauf von Produkten der EAS durch einen Käufer, der seinen Sitz in Deutschland hat, ist im Rahmen der Europäischen Union eine innengemeinschaftliche Lieferung und wird betreffend das Rechtsgeschäft zwischen der EAS und dem Käufer nicht mit Umsatzsteuer belastet. Die Warenpreise für Deutschland, die sich aus der Preislisten der EAS ergeben, sind Großhandelspreise und enthalten folglich keine Umsatzsteuer. In den Preisen sind auch keine Kosten für Transport oder für sonstige zusätzliche Kostenlasten enthalten. ( 3.2 ) Die Preise der Waren sind für den gesamten internationalen Markt einheitlich. Sie werden von der EAS festgesetzt nach Kriterien, die vom griechischen Landwirtschaftministerium vorgegeben sind. Die Preise werden im Internet veröffentlicht oder den Käufern in geeigneter anderer Weise bekannt gegeben. 4. Bestellung( 4.1 ) Die Bestellungen können vorgenommen werden vom Käufer selbst oder von Personen, die ihn bzw. sein Unternehmen rechtmäßig vertreten oder die ausdrücklich ermächtigt sind, die Bestellungshandlung vorzunehmen. Die EAS ist berechtigt, bei den ersten Bestellungen Unterschriftsproben der Personen zu verlangen, die zu Bestellungen ermächtigt sind. ( 4.2 ) Das Güterangebot zum Zwecke der Bestellung ist
nicht verbindlich und schließt nicht die vorab Annahme der Bestellung
ein. Die Bestellung wird nach freiem Ermessen der EAS angenommen und zwar
abhängig davon, ob die Bestellung gültig ist und auch ob zum
Zeitpunkt des Bestellungseingangs die bestellten Waren vorrätig
sind. 5. Transport der Waren Griechenland - Deutschland
Der Transport der Waren basiert auf dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956
über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr
(CMR). Die Transportkosten trägt der Käufer. Palettenkapazität/ Europaletten für Olivenöl
Transportkosten Saloniki - Frankfurt
6. Lieferscheine, Rechnungen, Zahlung und Verzugszinsen( 6.1 ) Den Transportwaren liegen Lieferscheine und Rechnungen bei. Die Lieferscheine beschreiben den sichtbaren Teil der Verpackung, die enthaltenen Unterverpackungen und die Bezeichnung und die Menge der enthaltenen Waren. Die Lieferscheine werden vom Käufer oder von Personen, die er als seine Vertreter bzw. Bevollmächtigte bestimmt hat, unterschrieben und werden dann vom Transportunternehmer an die EAS zurückgebracht. ( 6.2 ) Eine eventuelle Ablehnung der Annahme seitens des Käufers ist zu begründen. Die Ablehnungsgründe müssen nachgewiesen werden. Durch die Annahmeverweigerung ohne Begründung oder ohne Beweise der Ablehnungsgründe wird der Käufer ersatzpflichtig für jeden Schaden, der als Folge der Ablehnung eintritt. ( 6.3 ) Die Rechnungen sind Listen, die die Waren in Form
von Tabellen einzeln aufführen. Für jede Sorte der Transportwaren
werden in den Rechnungen alle Daten aufgeführt, die zur Identifizierung
der jeweiligen Ware erforderlich sind, unter anderem die Kodezahl, der Name,
die Menge je Maßeinheit und der Gesamtpreis. ( 6.4 ) Die Frist der Fälligkeit, innerhalb derer der
Rechnungsbetrag zu zahlen ist, wird von der EAS bestimmt und kann schwanken
zwischen 21 und 60 Tagen. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Transportwaren am
Zielort des Transports angekommen sind. 7. Rücktritt vom Kaufvertrag( 7.1 ) Beide Seiten (EAS und Käufer) sind berechtigt, vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten ganz oder teilweise nicht erfüllt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist zu begründen und die Rücktrittsgründe sind zu beweisen. Die Kriterien des Nachweises der Rücktrittsgründe sind streng. Im Falle eines gültigen Rücktritts vom Kaufvertrag findet eine Rückabwicklung statt. Den Schaden, der als Folge des Rücktritts entsteht, trägt derjenige Teil, auf dessen Verschulden der Rücktritt zurückzuführen ist. ( 7.2 ) Die Vertragspartner (EAS und Käufer) sind berechtigt, entsprechend ihrem freien Willen bezüglich der Übernahme von Haftung und Kosten, die aus dem Rücktritt aus einem konkreten Kaufvertrag entstehen, wie auch bei jedem anderen Vertragspunkt von den vorstehenden AGB abweichende gesonderte Vereinbarungen zu treffen. 8. Gewährleistung der Qualität und Gebrauch der gekauften Waren im Rahmen des Kaufvertrags( 8.1 ) Die EAS ist als Qualitätsträger für
Olivenöl mit geschützter Ursprungsbezeichnung in den
entsprechenden EU-Verzeichnissen unter dem Namen "Sitia Lasithi
Kritis" eingetragen (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen
Union Nr. 1. 15 21.01.1998 Seite 6). ( 8.2 ) Die EAS garantiert als international anerkannter
Qualitätsträger, dass die Qualität und die Eigenschaften
ihrer Waren auch tatsächlich gegeben sind, wie sie für jede
einzelne Ware auf dem Verpackungsetikett sowie im begleitenden,
schriftlichen Material beschrieben werden. 9. Bekanntmachung von Willenserklärungen an den anderen VertragspartnerDie Bekanntmachung von Willenserklärungen ist gültig vorgenommen
worden, wenn sie an die zuletzt bekannte tatsächliche Anschrift des
anderen Vertragspartners abgesandt worden ist. Als ordnungsgemäße
Zustellung gilt, sofern dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen,
auch der Empfang einer Willenserklärung durch spezielle Geräte des
Empfängers (z.B. Fax, elektronische Post - EMail - usw.). 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBFür den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird vereinbart, dass die restlichen Bestimmungen rechtswirksam bleiben und dass die unwirksamen Bestimmungen durch objektive Auslegung dahingehend zu ergänzen bzw. zu ersetzen sind, dass der durch sie ursprünglich beabsichtigte Zweck so gut, wie möglich erreicht werden kann. 11. Anwendbares Recht und GerichtsstandFür Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag im Sinne von Nr. 4.2 der
vorliegenden AGB ist entweder griechisches oder deutsches Recht anwendbar.
Es ist deutsches Recht anwendbar, wenn der Käufer die beklagte Partei
ist, vorausgesetzt, dass er seinen Sitz im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland hat. Es ist griechisches Recht anwendbar, wenn die EAS die
Beklagte Partei ist. 12. Inkrafttreten der Allgemeinen GeschäftsbedingungenDie vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab 01. Oktober 2003 in Kraft. Sitia Oktober 2003 Enosi Argotikon Syneterismon Sitia
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